Kostenlose Nachhilfe

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1. Was ist das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)?

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist eine staatliche Unterstützung für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien, um ihre Bildungs- und Teilhabechancen zu verbessern. Es beinhaltet Zuschüsse für Schulausflüge, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

2. Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen?

Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die ALG II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien mit einem geringen Einkommen, das knapp über dem Hartz-IV-Satz liegt, können unter bestimmten Voraussetzungen BuT-Leistungen beantragen.

3. Wie beantrage ich BuT-Leistungen?

BuT-Leistungen können bei der zuständigen Stelle beantragt werden, die je nach Bundesland unterschiedlich sein kann. In der Regel ist das Jobcenter oder das Sozialamt für die Bewilligung zuständig. Antragsformulare können online oder direkt vor Ort ausgefüllt werden. Unsere Nachhilfelehrer helfen gerne dabei, den Antrag auszufüllen und unterstützen bei Fragen zum Thema BuT.

4. Welche Leistungen können im Rahmen des BuT-Antrags beantragt werden?

Im Rahmen des BuT-Antrags können verschiedene Leistungen beantragt werden, darunter Lernförderung, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sowie Mittagessen in der Schule. Die genauen Leistungen und Höhe der Zuschüsse können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Unsere Nachhilfelehrer stehen bei Fragen rund um das BuT-Programm gerne zur Verfügung.

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